De-minimis-Erklärung / Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Seminare

De-minimis-Bestimmungen

Wir beabsichtigen, für diese Veranstaltung einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, damit die Teilnahmegebühr gering gehalten werden kann. Der Zuschuss wird sowohl aus Mitteln des Bundes als auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU gewährt. Nur bei Leistungssteigerungs- und Umweltschutzseminaren – nicht bei Existenzgründerveranstaltungen – wird der Zuschuss als so genannte „De-minimis“- Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen gewährt. Danach sind Förderungen zulässig, solange sie in drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro pro Unternehmen bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen des Straßentransportsektors nicht überschreiten. Um die Einhaltung dieser Höchstgrenzen überprüfen zu können, müssen die Teilnehmer von Leistungssteigerungs- und Umweltschutzseminaren mitteilen, ob und in welcher Höhe ihrem Unternehmen (nicht dem einzelnen Teilnehmer) in den letzten drei Steuerjahren „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Geschäftsleitung. Dies ist wichtig, weil Sie während der Veranstaltung in der Teilnehmerliste ankreuzen müssen, ob die Ihrem Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren gewährten Beihilfen einschließlich der Kostenvergünstigung für diese Veranstaltung den Betrag von 200.000 bzw. 100.000 Euro überschreiten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Entsendeunternehmen die Kostenvergünstigung der Veranstaltung, die durch die Gewährung des Zuschusses erfolgt, bei zukünftigen Antragstellungen auf weitere „De-minimis“- Beihilfen angeben muss (dies ist eine subventionserhebliche Tatsache i. S. d. §264 Strafgesetzbuch). Die Kostenvergünstigung beträgt maximal 4 Euro pro Stunde. Das Unternehmen muss die Seminarunterlagen 10 Jahre aufbewahren und auf Anforderung der entsprechenden Stelle vorlegen.

 

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, angeboten dem BFV Berufsbildungs- und Fachverlags GmbH (im folgenden BFV). Für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung gelten nachfolgende Vertragsbedingungen.

2 Vertragsabschluss/Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin dem BFV verbindlich den Abschluss eines Schulungsvertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des BFV zustande. Sie erfolgt in Form einer Anmeldebestätigung .Bei Online-Schulungen erhalten Sie die Zugangsdaten und Passwörter.

§ 3 Leistungsumfang

Inhalt und Umfang der jeweiligen Schulungsveranstaltung, sowie die mit der Durchführung der Schulungsveranstaltung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus dem Seminarprogramm. Reise- und Hotelkosten sind von dem/der Teilnehmer/in zu tragen.

§ 4 Leistungsänderung

Der BFV behält sich Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Organisation des Kurses vor, soweit hierdurch das Angebot im Kern nicht beeinträchtigt wird. Bei SGBII oder SGBIII geförderten Kursen kann insbesondere der Beginn des Kurses verschoben werden. Dies berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht, den vereinbarten Schulungspreis zu mindern oder zu kündigen.

5 Teilnahmeunterlagen

Von BFV Verlag überlassene Teilnahmeunterlagen dürfen zu anderen als privaten Zwecken nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von dem BFV vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Am Kurs kann nur teilnehmen, wer die vertraglich vereinbarte Schulungsgebühr bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entrichtet hat oder der Abbuchung von einer dem BFV bekannt gegebenen Bankverbindung zugestimmt hat. Auslagen für vom Kursteilnehmer verschuldete Rückbuchungen sind vom Teilnehmer zusätzlich zur Seminargebühr zu erstatten. Außerdem ist der BFV berechtigt, Mahnkosten zu erheben. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.

§ 7 Kündigung/Rücktritt des/der Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Schulungsvertrag zurücktreten.
Sollten der Teilnehmer/in nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, muss dies in Form einer schriftlichen oder telefonischen Absage erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können Teilnehmer/innen kostenfrei absagen. Bei einer Absage drei Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % der Kursgebühr zu zahlen. Bei Absagen, die bis zu 14 Tage vor Beginn erfolgen, berechnet der BFV 30 % der Kursgebühr als Stornogebühr. Wenn die Teilnehmer/in zu 1 Woche vor Kursbeginn absagen, verlangt der BFV 50% Stornogebühren. Sollte der/die Teilnehmer/in 3 Tage vor Beginn absagen müssen, wird die gesamte Kursgebühr verlangt.
Ist ein Teilnehmer einer Online-Schulung verhindert, kann ein Ersatzteilnehmer bis 1 Woche vor Veranstaltung benannt werden. Der Ersatzteilnehmer hat die volle Kursgebühr zu zahlen.

§ 8 Kündigung durch den BFV

Der BFV kann eine Schulungsveranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Wird die Mindestzahl von Teilnehmer/innen für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann der BFV diese Veranstaltung mit einer Frist von einer Woche zum Veranstaltungsbeginn kündigen. Der BFV wird die Teilnehmer/innen unverzüglich unterrichten, sobald absehbar ist, dass die Mindestzahl von Teilnehmer/innen nicht erreicht wird. Wird die Veranstaltung von dem BFV gekündigt, erhält der/die Teilnehmer/in den bereits gezahlten Veranstaltungspreis zurück.

§ 9 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozent/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der Schulungsleistungen. Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt.

§ 10 Teilnahmebescheinigung/Zertifikat

Der/die Teilnehmer/in erhält nach Beendigung einer Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung bzw. nach abgelegter Prüfung ein Zertifikat.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

Teilnehmer sind ohne vorherige Rücksprache mit dem BFV nicht berechtigt, Ton, Bild, Film oder Videoaufnahmen anzufertigen.

§ 12 Datenschutz

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm/ihr abgeschlossenen Vertrages Daten über seine/ihre Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass die Teilnehmerdaten an verbundenen Unternehmen weitergegeben werden dürfen.

§ 13 Sonstiges

Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Beförderungsschwierigkeiten etc. entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Bei Teilnahme an Online-Schulungen sind die Teilnehmer für eine stabile Internetverbindung und funktionierende Hardware verantwortlich.

§ 14 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - der Gerichtsstand ist München. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

Zuletzt angesehen